In der DSGVO geht es für mich um das Vermeiden von Cookies

Damit Webseiten trotz DSGVO benutzbar bleiben

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz: DSGVO wurde im Mai 2018 als Rahmen zum Schutz der Benutzer von der Europäischen Union veröffentlicht. Die Webseiten wurden seit dieser Zeit mehrfach an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Daneben gilt die Cookie-Richtlinie, die vor dem Setzen von nicht technisch notwendigen Cookies von dem Benutzer eine ausdrückliche Einwilligung fordert.

Jochen Abitz Webdesign hat von Anfang an den Fokus auf eine technische Umsetzung der Webseite mit einer möglichst geringen Nutzung von Cookies gelegt.

Aktuell werden neue Webseiten unter folgenden DSGVO-Gesichtspunkten erstellt:

Webseiten werden standardmäßig ohne Cookies erstellt Google Fonts und andere Schriften werden auf dem eigenen Server gehostet Kartendienste werden erst nach Einwilligung geladen Als Statistiksoftware kann Matomo ohne Cookies genutzt werden YouTube-Videos werden nicht eingebettet, sondern extern verlinkt In der Datenschutzerklärung können diese Dienste ein- und ausgeschaltet werden

Schriften und die DSGVO

Seit 2009 ist die Nutzung von eigenen Schriften in Webseiten durch das Format WOFF (Web Open Font Format) stark vereinfacht worden. Google begann ein Jahr später den Aufbau einer Plattform für lizenzfreie Schriften (Google Fonts).

Die Nutzung von Schriften wurde für Webdesigner damit erheblich vereinfacht. Aber beim Aufrufen einer Schrift wird die IP-Adresse an die Google-Server übertragen. Damit verstößt dieser Vorgang gegen die aktuelle DSGVO.

In den Lizenzbedingungen von Google wird aber die Nutzung der Schriften auf eigenen Servern erlaubt. Das gleiche Problem besteht für Font-Libraries für Icons wie FontAwesome.

Besitzt ein Unternehmen eine Hausschrift, gilt es die Lizenzbedingungen zu prüfen. Denn nicht immer ist die Nutzung der Schrift auch für das Web mit abgedeckt.

Einbindung von Google Maps oder OpenStreetMap

In den Webseiten von Jochen Abitz Webdesign wird eine Karte standardmäßig nicht angezeigt. Sie kann über einen Button vom Besucher aber aktiviert werden, womit er den jeweiligen Bedingungen zustimmt.

Statistikanalyse und die DSGVO-konforme Einbindung

Webseitenbetreiber möchten gerne die Besuchszahlen und das Verhalten nachvollziehen können. 

Google Analytics

Google Analytics kann soweit beschnitten werden, dass nur noch die Klicks zu zählen sind, aber nicht mehr die Verweildauer. Die IP-Adresse des Besuchers kann anonymisiert werden. Da die Daten auf Servern in den USA gespeichert werden, muss der Besucher der Webseite dieser Nutzung aktiv zustimmen.

CurlyShadow

Matomo Analytics

Die Matomo-Installation erfolgt meist auf dem eigenen Webserver und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die IP-Adresse wird anonymisiert. Matomo kann eingeschränkt auch ohne Cookies und Javascript verwendet werden. Für einen guten Eindruck der Besucher reicht es aus.

CurlyShadow

Videos von YouTube und Vimeo

Man kann zwar die Cookies der beiden Dienste beim Einbinden deaktivieren, es wird jedoch automatisch die IP-Adresse des Besuchers übertragen. Bei unseren Webseiten werden eingebettete Videos manuell aktiviert oder mit dem Tool von e-recht24 automatisch ausgeblendet und erst mit einem Klick geladen.

YouTube Video

Aktivierung dieses Videos setzt YouTube-​Cookies. Datenschutzhinweis.

Alternativ kann ein Vorschaubild eingebunden werden, welches einen externen Link auf das Video nutzt. Dann muss dies auch nicht in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden.

Neugierig geworden?

Ich freue mich über ihren Anruf oder eine E-Mail.